Häufig gestellte Fragen 2018-05-02T12:08:09+00:00

Häufig gestellte Fragen

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Das Fundament für einwandfreies Abbeißen und Kauen wird in der Kindheit gelegt. Kieferfehlstellungen werden daher am besten im Kindesalter behandelt. Der optimale Zeitpunkt liegt ungefähr zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr.

Bei ausgeprägten Fehlstellungen raten wir in Einzelfällen zu einem früheren Beginn, bei guter Kooperationsfähigkeit teilweise schon ab dem 4. Lebensjahr.

Fehlstellungen durch den Schnuller oder durch das Daumenlutschen können z. B. mit einer Mundvorhofplatte korrigiert werden. Daumenlutschen, langfristiger Gebrauch des Schnullers und Mundatmung können die Zahn- und Kieferentwicklung sehr stören. Beispielsweise kann sich durch Daumenlutschen der so genannte „offene Biss“ entwickeln. Diese Fehlstellung entwickelt sich im frühen Kindesalter oft noch durch das natürliche Wachstum zurück, wenn dem Kind das ungünstige Verhalten abgewöhnt wird. Wir können Ihrem Kind beispielsweise eine Mundvorhofplatte anpassen. Sie sieht einem Schnuller ähnlich und trainiert die gesunden Mundfunktionen. Häufig sind ergänzende Untersuchungen bei HNO-Ärzten und Logopäden sinnvoll, wenn Ihr Kind fast ausschließlich durch den Mund atmet. Liegen Sprach- oder Schluckstörungen vor, ist in vielen Fällen eine logopädische Vorbehandlung empfehlenswert.

Die Milchzähne spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der bleibenden Zähne, da sie als eine Art Platzhalter fungieren. Fehlen sie beispielsweise durch eine Karies zu früh, entwickelt sich oft eine Zahnfehlstellung. Daher sind die sorgfältige Zahnpflege ab dem ersten Milchzahn sowie eine frühzeitige zahnärztliche Kontrolle sehr wichtig. Muss doch einmal ein Milchzahn vor der Zeit entfernt werden, können wir einen Lückenhalter anpassen.

Einige Kieferfehlstellungen wie ein starker Über-, Vor- oder Kreuzbiss sollten bereits im Milchzahngebiss behandelt werden. So kann das Wachstum des Kiefers optimal zur Korrektur ausgenutzt werden. Wir verwenden dazu verschiedene herausnehmbare Zahnspangen. Die genannten Fehlstellungen sind vorwiegend vererbt, das heißt, wenn Sie selbst davon betroffen waren, sollten Sie Ihr Kind in jedem Fall frühzeitig untersuchen lassen.

Zur Optimierung des Gesichtswachstums setzen wir bei Kindern und Jugendlichen herausnehmbare Zahnspangen ein. Sie werden in unserem praxiseigenen Labor von unserem speziell ausgebildeten Zahntechniker individuell für jeden Patienten hergestellt. Nur perfekt passende Spangen werden gern getragen. So werden Kieferposition und die Entwicklung des Bewegungsapparats positiv beeinflusst. In den meisten Fällen schließt sich danach die Behandlung mit einer festen Spange an, um die Verzahnung zu optimieren und Zahnfehlstellung zu korrigieren.

Unsere festen Zahnspangen sind dank modernster Technik deutlich schonender und schmerzärmer. Entgegen der Annahme, dass der Einsatz von größeren Kräften zu schnelleren Ergebnissen führt, bewegen die heute verwendeten kraftreduzierten Bracketsysteme die Zähne nicht nur schneller, sondern auch schonender und schmerzfreier. Das grazile Design trägt insgesamt zum Mundkomfort bei. Bei frühzeitigem Behandlungsbeginn und mithilfe moderner Behandlungsmittel gelingt es uns in den meisten Fällen, auf das Ziehen von Zähnen („Extraktion“) zu verzichten.

Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr ab einem bestimmten Schweregrad (KIG) von den Krankenkassen bezuschusst. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst 80 % des Kassenplans, beim zweiten Kind in Behandlung 90 %. Die restlichen 20 % bzw. 10 % sind von den Eltern als Eigenanteil zu entrichten und werden bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung am Ende der Behandlungszeit von der Kasse zurückerstattet. Zu den von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussten Leistungen gehören derzeit nicht die Funktionsanalyse des Kiefergelenkes, die Glattflächenversiegelung, das Pendulum, Kleberetainer, Minischrauben oder bessere Materialien wie Thermo- bzw. Nickel-Titan-Bögen, programmierte Brackets und selbstligierende Bracketsysteme. Diese außervertraglichen Leistungen sind privat zu tragen.

Kieferorthopädie für Erwachsene

Gesetzlich versicherte Patienten

Erwachsenenbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur bezuschusst, sofern eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vorliegt, die allein kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisch lösbar ist. Auch hier ist zunächst ein Eigenanteil von 20 % zu entrichten, der am Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung erstattet wird. Außervertragliche Leistungen wie die Funktionsanalyse des Kiefergelenks oder besondere Materialien wie Titanbögen werden bei der Bezuschussung der Krankenkasse nicht berücksichtigt. Andernfalls ist eine komplette Erwachsenenbehandlung privat zu tragen.

Privat versicherte Patienten

Die private Krankenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Vertrag einen Teil oder die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Dies ist vorher mit dem jeweiligen Versicherer anhand Ihres Behandlungsplans zu klären.

Steuerlich geltend machen

Zusätzliche Leistungen können als außergewöhnliche Belastung der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.

Zusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung umfasst evtl. auch kieferorthopädische Leistungen. Die Versicherung muss dafür in der Regel vor der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen werden. In welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, ist mit dem Versicherer direkt zu klären.

Ratenzahlung

Gemeinsam finden wir flexible Lösungswege oder Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre kieferorthopädische Behandlung.

Allgemeine Fragen

Um das gemeinsam erreichte Behandlungsergebnis zu stabilisieren und Rezidiven (Rückstellung von Zähnen) vorzubeugen, empfehlen wir unseren Patienten für die Zeit direkt nach der festen Spange lose Haltespangen, die sorgfältig getragen werden müssen. Eine Alternative dazu ist der so genannte Retainer. Der Retainer wird auf der Zahninnenseite angebracht. Er sichert das Behandlungsergebnis und kann dauerhaft im Mund verbleiben – ohne zu stören.

In aller Regel gewöhnt sich der Patient schnell an Veränderungen, allerdings ist die Zeit der Anpassung individuell sehr unterschiedlich.

In dieser ersten Phase sind folgende Symptome normal:

  • Erhöhter Speichelfluss bei herausnehmbaren Spangen
  • Sprachbeeinträchtigung bei herausnehmbaren Spangen
  • Vorübergehende Lockerung der Zähne bei festsitzenden Spangen
  • Druck auf Zähnen nach Einsetzen festsitzender Spangen (2–3 Tage)
  • Beschwerden beim Kauen nach Eingliederung der festsitzenden Spangen
  • Bei Anwendung der Lingualtechnik kann die Zunge anfangs gerötet oder leicht aufgerieben sein und ein Lispeln auftreten

Das Kauorgan ist sehr gut in der Lage, sich an veränderte Begebenheiten anzupassen. Sollten Probleme auftauchen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – melden Sie sich gerne in der Praxis!

Wenn wir Ihnen oder Ihrem Kind eine Zahnspange anpassen, zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Pflege von Zähnen und Zahnspange ankommt. Insbesondere bei festen Zahnspangen sind Hilfsmittel wie Interdentalbürstchen und spezielle Zahnseide sinnvoll. Wir beraten Sie gerne dazu und helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen haben.

Non-Compliance-Geräte sind spezielle festsitzende Zahnspangen. Mit ihnen können beispielsweise Backenzähne weiter nach hinten verschoben werden (Pendulum) oder das Wachstum des Unterkiefers kann gefördert werden (Herbstscharnier). Sie sind eine gute Alternative zu den sonst üblichen Geräten wie der Außenzahnspange (Headgear).

Die Vorteile von Non-Compliance-Geräten:

  • Mit Non-Compliance-Geräten verläuft die Behandlung in der Regel schonend und schnell
  • Sie sind wesentlich unauffälliger als beispielsweise eine Außenzahnspange
  • Sie erfordern keine Mithilfe („Compliance“) des Patienten, weil sie fest im Mund sitzen
  • Die Zahnspange kann weder verloren noch vergessen werden
  • Non-Compliance-Geräte können fast immer eingesetzt werden, wenn eine übliche feste Zahnspange nicht zur Korrektur der Fehlstellung ausreicht. Wir verwenden unter anderem folgende Verfahren:
    • Pendulum
    • Herbstscharnier, Forsus
    • Miniimplantate (Minischraube)
    • Bite-Bumper

Herausnehmbare Zahnspangen werden häufig bei Kindern am Beginn einer kieferorthopädischen Therapie eingesetzt. Mit ihnen ist es möglich, das Kieferwachstum zu fördern bzw. zu vermindern und leichtere Zahnfehlstellungen vorab zu korrigieren.

Leichte Korrekturen der Zahnstellung sind ebenfalls möglich. Allerdings können dabei nur die Zahnkronen und nicht die Zahnwurzeln bewegt werden. Daher folgt oft auf die Behandlung mit einer herausnehmbaren Zahnspange eine feste Zahnspange.

Generell sollten die regelmäßigen Kontrollen bei Ihrem Hauszahnarzt auch während einer kieferorthopädischen Behandlung unbedingt eingehalten werden.

Bei Behandlungen mit festsitzenden Geräten empfiehlt es sich sogar, die Kontrolltermine engmaschiger zu wählen.

Leichte Korrekturen der Zahnstellung sind ebenfalls möglich. Allerdings können dabei nur die Zahnkronen und nicht die Zahnwurzeln bewegt werden. Daher folgt oft auf die Behandlung mit einer herausnehmbaren Zahnspange eine feste Zahnspange.

Damit Sie sich genauer über einzelne Themenbereiche informieren können, verweisen wir hier auf Links zu interessanten Internetseiten:

kfo-online.de
www.medizinfo.de
milchzahnseite.de

Die Website des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden bietet einen Überblick über die Kieferorthopädie, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und Antworten auf häufig gestellte Fragen: https://www.bdk-online.org

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